Erneuerbare Energien
In Kürze
Erneuerbare Energien bezeichnen Energiequellen, die sich natürlich erneuern oder dauerhaft verfügbar sind. Sie dienen der nachhaltigen Energieerzeugung.
Definition
Erneuerbare Energien ist ein energierechtlicher Begriff. Er bezeichnet Energieformen, die aus sich regenerierenden oder praktisch unerschöpflichen natürlichen Quellen gewonnen werden. Erneuerbare Energien liegen vor, wenn die Energiegewinnung nicht auf endlichen fossilen oder nuklearen Ressourcen beruht. Zu den maßgeblichen Quellen zählen insbesondere Wind, Sonnenstrahlung, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie. Erneuerbare Energien setzen voraus, dass die Energiequellen im menschlichen Zeitmaßstab dauerhaft verfügbar bleiben. Die Nutzung erfolgt zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kraftstoffen. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, ausgeschrieben Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ergänzende Regelungen ergeben sich aus umwelt- und energiebezogenen Fachgesetzen. Eine Verpflichtung einzelner Marktteilnehmer zur Nutzung erneuerbarer Energien folgt nicht allein aus dem Begriff. Von erneuerbaren Energien abzugrenzen sind fossile und nukleare Energieträger mit begrenzter Verfügbarkeit. In der Praxis prägen erneuerbare Energien Planung, Regulierung und Ausbau der Energieversorgung wesentlich.