Europäischer Betriebsrat
In Kürze
Europäischer Betriebsrat bezeichnet eine grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung in international tätigen Unternehmen. Er dient der Unterrichtung und Anhörung auf europäischer Ebene.
Definition
Europäischer Betriebsrat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein gesetzlich vorgesehenes Gremium zur transnationalen Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern. Der Europäischer Betriebsrat ist in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit unionsweiter Struktur verortet. Voraussetzung ist eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Europäischer Betriebsrat wird entweder durch Vereinbarung mit der zentralen Leitung oder kraft Gesetzes errichtet. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf Angelegenheiten mit grenzüberschreitender Bedeutung für Unternehmen oder Unternehmensgruppen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG), insbesondere § 1 EBRG. Der Europäischer Betriebsrat besitzt ausschließlich Unterrichtungs- und Anhörungsrechte ohne erzwingbare Mitbestimmung. Eine unmittelbare Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen ist rechtlich nicht vorgesehen. Abzugrenzen ist er vom nationalen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz. In der Praxis dient der Europäischer Betriebsrat dem strukturierten Informationsaustausch zwischen zentraler Leitung und Arbeitnehmervertretungen.