Europäischer Gerichtshof
In Kürze
Europäischer Gerichtshof bezeichnet das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Er sichert die einheitliche Anwendung des Unionsrechts.
Definition
Europäischer Gerichtshof ist ein unionsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das zentrale Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union zur Wahrung des Unionsrechts. Der Europäischer Gerichtshof gewährleistet die einheitliche Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge. Voraussetzung ist ein unionsrechtlich geregeltes Verfahren vor nationalen Gerichten oder durch Unionsorgane. Der Europäischer Gerichtshof entscheidet insbesondere über Vorabentscheidungsersuchen, Vertragsverletzungen und die Rechtmäßigkeit von Unionsakten. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf Mitgliedstaaten, Organe sowie natürliche und juristische Personen. Rechtsgrundlage sind Art. 19 Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie Art. 251 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Entscheidungen des Europäischer Gerichtshof sind für die Mitgliedstaaten verbindlich. Eine eigene Gesetzgebungskompetenz kommt dem Gerichtshof nicht zu. Abzugrenzen ist er von nationalen Verfassungs- und Fachgerichten der Mitgliedstaaten. In der Praxis prägt der Europäischer Gerichtshof maßgeblich die Entwicklung und Durchsetzung des europäischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts.