Fachkraft für Arbeitssicherheit
In Kürze
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber fachkundig im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie wirkt auf die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen hin.
Definition
Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte sachkundige Person zur sicherheitstechnischen Betreuung des Betriebs. Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt vor, wenn eine entsprechend qualifizierte Person den Arbeitgeber fachlich unterstützt. Die Tätigkeit umfasst Beratung, Überprüfung und Beobachtung von Arbeitsmitteln, Arbeitsstätten und Arbeitsverfahren. Die Aufgaben sind objektiv auf Unfallverhütung und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gerichtet. Die Bestellung setzt eine sicherheitstechnische Fachkunde als Ingenieur, Techniker oder Meister voraus. Rechtsgrundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), insbesondere § 7 ASiG. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei gestellt. Eine eigenständige Verantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen wird dadurch nicht begründet. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist vom Betriebsarzt als medizinischer Funktion zu unterscheiden. In der betrieblichen Praxis dient die Fachkraft für Arbeitssicherheit der strukturierten Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen.