Fachkräftemangel
In Kürze
Der Fachkräftemangel beschreibt eine anhaltende Knappheit qualifizierter Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt. Er betrifft einzelne Branchen, Regionen oder Qualifikationsgruppen.
Definition
Fachkräftemangel ist ein arbeitsmarktbezogener Begriff. Er bezeichnet ein strukturelles Missverhältnis zwischen Arbeitskräftenachfrage und -angebot qualifizierter Beschäftigter. Fachkräftemangel liegt vor, wenn offene Stellen dauerhaft nicht mit entsprechend qualifizierten Personen besetzt werden können. Voraussetzung ist eine überregionale oder branchenspezifische Knappheit über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Bewertung stützt sich auf objektive Indikatoren wie Vakanzzeiten, Stellenüberhänge und Qualifikationsanforderungen. Fachkräfte sind dabei Personen mit abgeschlossener beruflicher oder akademischer Ausbildung. Rechtsgrundlagen im engeren Sinne bestehen für den Fachkräftemangel nicht. Der Fachkräftemangel begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf arbeitsrechtliche Sonderregelungen. Abzugrenzen ist der Fachkräftemangel vom kurzfristigen Fachkräfteengpass mit vorübergehender Marktverzerrung. In der arbeitsrechtlichen Praxis beeinflusst der Fachkräftemangel Personalplanung, Arbeitsbedingungen und Rekrutierungsstrategien.