Factoring
In Kürze
Factoring bezeichnet den entgeltlichen Verkauf von Geldforderungen zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung. Die Forderungen werden auf einen Dritten übertragen und wirtschaftlich verwertet.
Definition
Factoring ist ein Begriff des Zivilrechts zur laufenden Finanzierung durch den entgeltlichen Verkauf bestehender Geldforderungen. Gegenstand ist die endgültige oder sicherungshalber Übertragung fälliger oder künftig entstehender Forderungen auf einen Erwerber. Tatbestandlich liegt Factoring vor, wenn Forderungen bestimmt, frei übertragbar, unbestritten und hinreichend bestimmbar festgelegt sind. Rechtsdogmatisch wird der Forderungskauf nach § 453 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als maßgebliche Grundlage herangezogen. Der Erwerber zahlt einen Kaufpreis unter Abschlag und kann zusätzliche Verwaltungsleistungen übernehmen. Der Übergang kann mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos ausgestaltet sein. Die Einziehung erfolgt regelmäßig auf eigene Rechnung des Erwerbers nach Übertragung. Die Forderungen müssen wirksam entstanden, nicht abgetreten ausgeschlossen und rechtlich durchsetzbar sein. Der Kaufpreis wird typischerweise sofort oder zeitnah nach Übertragung ausgekehrt. Vertraglich können Nebenpflichten zur Debitorenverwaltung und Bonitätsprüfung vereinbart werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von Factoring besteht für Vertragsparteien im Geschäftsverkehr nicht. Abzugrenzen ist Factoring vom Inkasso, bei dem die Forderung wirtschaftlich beim ursprünglichen Gläubiger verbleibt. In der Praxis dient die Struktur der kurzfristigen Liquiditätssteuerung und der Auslagerung des Ausfallrisikos.