Fahrtkosten
In Kürze
Fahrtkosten erfassen beruflich veranlasste Aufwendungen für Wege im Zusammenhang mit der Arbeit. Sie sind für die steuerliche Bewertung von Pendel- und Dienstfahrten relevant.
Definition
Fahrtkosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur steuerlich relevanten Bewertung beruflich veranlasster Wege. Er erfasst Aufwendungen, die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber durch Fahrten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis tragen. Tatbestandlich liegen Fahrtkosten vor, wenn Wege zwischen Wohnung, Arbeitsstätte oder auswärtigem Tätigkeitsort objektiv entstehen. Erforderlich ist eine berufliche Veranlassung, die zeitlich, örtlich und sachlich eindeutig festgelegt ist. Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für Werbungskosten im Arbeitsverhältnis. Alternativ können Fahrtkosten als Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 4 EStG berücksichtigt werden. Der Begriff begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis. Abzugrenzen ist Fahrtkosten von Reisekosten, die zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen umfassen können. Die Bewertung kann pauschal oder nach tatsächlichen Aufwendungen erfolgen, sofern Nachweise ordnungsgemäß geführt werden. Maßgeblich ist regelmäßig die einfache Wegstrecke, soweit gesetzlich keine abweichende Bewertung vorgesehen ist. In der Praxis beeinflussen diese Aufwendungen die steuerliche Behandlung von Pendelwegen und Dienstfahrten.