Fahrtkostenzuschuss
In Kürze
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung zur Beteiligung an Arbeitswegkosten. Er betrifft ausschließlich Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Definition
Fahrtkostenzuschuss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine zusätzliche geldwerte Leistung des Arbeitgebers. Er beschreibt die freiwillige Übernahme oder Bezuschussung von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Fahrtkostenzuschuss liegt vor, wenn die Leistung ergänzend zum geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht wird. Voraussetzung ist, dass die begünstigten Fahrten objektiv durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Die Leistung kann pauschal, streckenbezogen oder als Sachleistung festgelegt sein. Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zur pauschalen Besteuerung. Für Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln gilt § 3 Nummer 15 EStG als Steuerbefreiungsvorschrift. Der Fahrtkostenzuschuss begründet keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf dauerhafte Gewährung. Abzugrenzen ist der Fahrtkostenzuschuss von der Entfernungspauschale als steuerlichem Werbungskostenabzug. In der Praxis wird der Fahrtkostenzuschuss als Bestandteil freiwilliger Vergütungsmodelle im Arbeitsverhältnis eingesetzt.