Fehlzeitenmanagement
In Kürze
Fehlzeitenmanagement bezeichnet den systematischen Umgang mit arbeitsbezogenen Abwesenheiten. Es dient der strukturierten Erfassung und Auswertung fehlbedingter Zeitverluste im Arbeitsverhältnis.
Definition
Fehlzeitenmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es umfasst die organisatorische Steuerung arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsausfälle innerhalb bestehender Beschäftigungsverhältnisse. Fehlzeitenmanagement zielt auf die strukturierte Erfassung, Analyse und Auswertung von Abwesenheitszeiten während geschuldeter Arbeitszeit. Voraussetzung ist das Vorliegen tatsächlich eingetretener Fehlzeiten bei fortbestehender arbeitsrechtlicher Leistungspflicht des Arbeitnehmers. Die Erfassung erfolgt anhand objektiver Zeitdaten unabhängig von subjektiven Motiven oder individuellen Rechtfertigungsgründen. Erfasst werden Abwesenheiten, die arbeitsorganisatorisch als Nichterbringung der Arbeitsleistung geführt werden. Eine spezielle gesetzliche Verpflichtung zur Einführung besteht nicht. Fehlzeitenmanagement begründet keinen eigenständigen Anspruch auf arbeitsrechtliche Maßnahmen oder Sanktionen. Es ist von dem Begriff Fehlzeiten abzugrenzen, der lediglich die Abwesenheitszeiten selbst beschreibt. In der Praxis unterstützt Fehlzeitenmanagement Personalplanung, Kapazitätssteuerung und arbeitsorganisatorische Entscheidungen im laufenden Arbeitsverhältnis.