Feiertage
In Kürze
Feiertage sind gesetzlich bestimmte Tage mit Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung. Sie wirken unmittelbar auf Arbeitszeit und Vergütungsanspruch.
Definition
Feiertage sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Kalendertage, an denen aufgrund gesetzlicher Anordnung die regelmäßige Arbeitsleistung ruht. Feiertage bewirken ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Tätigkeiten bestimmter Branchen. Voraussetzung ist die Festlegung des Tages als gesetzlicher Feiertag durch Landesrecht am jeweiligen Arbeitsort. Für Arbeitszeit, die infolge eines Feiertages ausfällt, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 EntgFG sowie ergänzend das Arbeitszeitgesetz § 9 ArbZG. Zuschläge für Feiertagsarbeit entstehen nur bei arbeitsvertraglicher, tariflicher oder betrieblicher Regelung. Feiertage begründen keinen allgemeinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung außerhalb gesetzlicher Feiertagsregelungen. Sie sind von Urlaubstagen abzugrenzen, die auf individueller Freistellung beruhen. Feiertage sind praxisrelevant für Arbeitszeitplanung, Vergütungsabrechnung und die Beurteilung zulässiger Beschäftigungstage.