Flächentarifvertrag
In Kürze
Ein Flächentarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen für eine Branche oder Region. Er gilt für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse innerhalb seines Geltungsbereichs.
Definition
Flächentarifvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Tarifvertrag zwischen tariffähiger Gewerkschaft und Arbeitgeberverband für eine Branche oder Region. Der Flächentarifvertrag regelt normativ Arbeitsbedingungen, Entgelte und betriebliche Fragen für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse. Der sachliche Regelungsbereich umfasst Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche Ordnung. Er liegt vor, wenn ein räumlicher und fachlicher Geltungsbereich verbindlich festgelegt ist. Voraussetzung ist die Tarifzuständigkeit der Parteien sowie der schriftliche Abschluss eines Tarifvertrags. Der persönliche Geltungsbereich bestimmt sich nach Verbandszugehörigkeit und Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Rechtsgrundlage bilden § 1 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) und § 2 Absatz 1 TVG. Der Flächentarifvertrag entfaltet unmittelbare und zwingende Wirkung für beiderseits tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Flächentarifvertrag besteht für Tarifparteien kraft Gesetzes nicht. Er ist vom Firmentarifvertrag abzugrenzen, der nur für ein einzelnes Unternehmen gilt. In der Praxis schafft diese Tarifform einheitliche Mindestarbeitsbedingungen innerhalb eines Wirtschaftszweigs dauerhaft.