Flash-Mob
In Kürze
Ein Flash-Mob ist eine kurzfristige, koordinierte Gruppenaktion an einem öffentlichen Ort. Er kann im Arbeitskampf als gewerkschaftliches Aktionsmittel eingesetzt werden.
Definition
Flash-Mob ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Er bezeichnet eine kurzfristige, koordinierte Aktion mehrerer Personen zur gezielten Störung betrieblicher Abläufe. Ein Flash-Mob wird typischerweise zeitlich begrenzt, überraschend und ohne dauerhafte Besetzung eines Ortes durchgeführt. Er liegt vor, wenn Teilnehmer sich vorab kommunikativ abstimmen und gemeinschaftlich auftreten. Voraussetzung ist eine kollektive Handlung, die auf Außenwirkung und Druckerzeugung gerichtet ist. Im Arbeitskampfrecht kann ein Flash-Mob als unterstützendes Kampfmittel eingesetzt werden. Seine rechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG). Ein Flash-Mob ist nicht per se rechtswidrig, sofern Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Er ist von einer Betriebsblockade abzugrenzen, die auf vollständige Lahmlegung gerichtet ist. In der Praxis wird der Flash-Mob zur kurzfristigen Mobilisierung und öffentlichen Wahrnehmung tariflicher Konflikte genutzt.