Führungskräfteentwicklung
In Kürze
Führungskräfteentwicklung bezeichnet organisierte Maßnahmen zur Entwicklung von Führungskompetenzen im Unternehmen. Sie dient der systematischen Vorbereitung und Qualifizierung von Führungspersonen.
Definition
Führungskräfteentwicklung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Entwicklung personalbezogener Leitungs- und Entscheidungskompetenzen. Sie umfasst strukturierte Maßnahmen zur Qualifizierung, Förderung und Vorbereitung von Personen auf Führungsaufgaben. Führungskräfteentwicklung liegt vor, wenn Entwicklungsmaßnahmen organisatorisch geplant, zielgerichtet ausgestaltet und unternehmensbezogen festgelegt sind. Die Maßnahmen beziehen sich auf fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen mit Führungsbezug. Voraussetzung ist eine Einbindung in die betriebliche Personal- und Organisationsstruktur des Arbeitgebers. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage unternehmerischer Organisationsentscheidungen und arbeitsvertraglicher Rahmenbedingungen. Führungskräfteentwicklung dient der Sicherstellung künftiger Führungsfunktionen und der Stabilisierung betrieblicher Leitungsstrukturen. Ein individueller Anspruch auf Teilnahme oder Förderung wird durch Führungskräfteentwicklung nicht begründet. Sie ist von allgemeiner Personalentwicklung durch den spezifischen Fokus auf Führungsfunktionen abzugrenzen. Führungskräfteentwicklung ist in der Praxis relevant für Nachfolgeplanung, Kompetenzsicherung und kontinuierliche Steuerungsfähigkeit des Unternehmens.