Führungskraft
In Kürze
Eine Führungskraft ist eine Person mit Weisungs- und Steuerungsbefugnissen gegenüber Beschäftigten. Sie nimmt Führungsaufgaben innerhalb betrieblicher Organisationsstrukturen wahr.
Definition
Führungskraft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung einer Person mit personalbezogenen Leitungsbefugnissen im Betrieb. Sie übernimmt Verantwortung für Anleitung, Koordination und Kontrolle von Beschäftigten innerhalb festgelegter Hierarchien. Führungskraft liegt vor, wenn Aufgaben-, Weisungs- oder Entscheidungsbefugnisse gegenüber anderen Arbeitnehmern organisatorisch zugewiesen sind. Die Stellung ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Organstellung oder funktionaler Einbindung in die Betriebsorganisation. Führungskraft handelt im Rahmen des Direktionsrechts und setzt unternehmerische Vorgaben gegenüber Mitarbeitenden um. Die rechtliche Einordnung erfolgt unter Berücksichtigung von § 106 Gewerbeordnung (GewO) sowie der arbeitsvertraglichen Regelungen. Führungskraft begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Status mit besonderen Kündigungs- oder Vergütungsschutzregeln. Sie ist von leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abzugrenzen. Führungskraft ist in der Praxis zentral für Umsetzung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher Arbeitsabläufe.