Fürsorgepflicht
In Kürze
Die Fürsorgepflicht verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz von Arbeitnehmerinteressen. Sie wirkt während des gesamten Arbeitsverhältnisses.
Definition
Fürsorgepflicht ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Sicherung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers. Die Fürsorgepflicht beschreibt die rechtliche Verpflichtung, Leben, Gesundheit, Eigentum und Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten zu schützen. Sie liegt vor, wenn Arbeitsbedingungen, Organisation und Weisungen auf den Schutz berechtigter Arbeitnehmerinteressen ausgerichtet sind. Voraussetzung ist das Bestehen eines wirksamen Arbeitsverhältnisses mit einseitiger Organisations- und Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Rechtsgrundlagen sind §241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch BGB und §618 BGB als zentrale Normen. Die Fürsorgepflicht begründet keinen Erfolgsschutz, sondern eine Pflicht zu angemessenen und zumutbaren Schutzmaßnahmen. Sie ist von öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzpflichten abzugrenzen, die unabhängig vom Individualarbeitsverhältnis bestehen. In der Praxis beeinflusst die Fürsorgepflicht Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen maßgeblich.