Garantiezins
In Kürze
Der Garantiezins bezeichnet eine staatlich begrenzte Mindestverzinsung bei bestimmten Versicherungsverträgen. Er bezieht sich ausschließlich auf den Sparanteil nach Kosten.
Definition
Garantiezins ist ein versicherungsrechtliches Instrument zur Festlegung einer verbindlichen Mindestverzinsung langfristiger Vorsorgeverträge. Er bestimmt den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen bei der Kalkulation garantierter Leistungen mindestens zugrunde legen müssen. Der Garantiezins liegt vor, wenn die Verzinsung ausschließlich auf den Sparanteil nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten bezogen ist. Seine Anwendung setzt voraus, dass es sich um kapitalbildende Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen handelt. Die Höhe des Garantiezinses wird durch staatliche Vorgaben festgelegt und gilt einheitlich für Neuverträge eines bestimmten Zeitraums. Rechtsgrundlage ist die aufsichtsrechtliche Festsetzung des sogenannten Höchstrechnungszinses durch das Bundesministerium der Finanzen. Der Garantiezins begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Gesamtverzinsung oder auf Überschussbeteiligungen. Er ist vom effektiven Auszahlungszins und von der individuellen Vertragsrendite abzugrenzen. In der Praxis dient der Garantiezins der Sicherstellung vorsichtiger Kalkulationen und der langfristigen Erfüllbarkeit garantierter Versicherungsleistungen.