GbR
In Kürze
Die GbR ist eine einfache Personengesellschaft für gemeinsame Zwecke. Sie entsteht formfrei durch Zusammenschluss mehrerer Personen.
Definition
GbR ist eine gesellschaftsrechtliche Rechtsform des deutschen Privatrechts. Sie bezeichnet den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Die GbR liegt vor, wenn die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag formfrei festgelegt haben. Der Zweck kann wirtschaftlich oder nichtwirtschaftlich sein, soweit er rechtlich zulässig ist. Die GbR wird durch §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Jeder Gesellschafter ist grundsätzlich zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Eine Eintragung in das Handelsregister ist für die GbR nicht vorgesehen. Die GbR begründet keine eigene Firma im handelsrechtlichen Sinn. Sie ist von der offenen Handelsgesellschaft abzugrenzen, die ein Handelsgewerbe voraussetzt. In der Praxis dient die GbR häufig der rechtlichen Organisation kleiner Unternehmen oder freiberuflicher Kooperationen.