Generation Y
In Kürze
Generation Y bezeichnet eine nach Geburtsjahrgängen abgegrenzte Bevölkerungsgruppe im Erwerbsleben. Die Zuordnung erfolgt ohne rechtliche Wertung oder normative Wirkung.
Definition
Generation Y ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine demografische Kohorte im Beschäftigungskontext bezeichnet. Er beschreibt Personen, die überwiegend zwischen den frühen 1980er Jahren und den späten 1990er Jahren geboren wurden. Die Generation Y wird anhand statistischer Jahrgangsgrenzen bestimmt und nicht nach individuellen Einstellungen. Tatbestandlich ist festgelegt, dass die Zuordnung allein auf dem zeitlichen Geburtszusammenhang beruht. Eine unmittelbare Rechtsfolge im Arbeitsverhältnis ist mit der Generation Y nicht verbunden. Gesetzliche Regelungen enthalten keine eigenständige Definition oder besondere Schutzvorschriften für die Generation Y. Der Begriff Generation Y begründet weder Rechte noch Pflichten im individuellen oder kollektiven Arbeitsrecht. Abzugrenzen ist die Generation Y von anderen Generationenkategorien wie Generation X oder Generation Z. In der Praxis dient die Generation Y der arbeitsmarktbezogenen Analyse, Personalplanung und Beschreibung altersbezogener Erwerbsstrukturen.