Genussscheine
In Kürze
Genussscheine sind Finanzierungsinstrumente ohne Mitgliedschaftsrechte im Unternehmen. Sie verbinden kapitalbezogene Ertragsansprüche mit vertraglich bestimmter Risikoteilnahme.
Definition
Genussscheine ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff zur kapitalmäßigen Beteiligung ohne gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaft. Er bezeichnet schuldrechtliche Genussrechte, die vermögensmäßige Ansprüche gegen den Emittenten vermitteln. Inhalt und Umfang der Rechte ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Emissionsbedingungen. Genussscheine sehen regelmäßig eine gewinnabhängige oder feste Vergütung sowie eine Rückzahlungsregelung vor. Voraussetzung ist eine vertragliche Ausgestaltung, die Ertragsbeteiligung und Kapitalüberlassung rechtlich verbindlich festlegt. Mitbestimmungsrechte, Stimmrechte oder organschaftliche Einflussmöglichkeiten sind strukturell nicht vorgesehen. Gesetzliche Spezialregelungen bestehen nicht, weshalb allgemeines Schuld- und Gesellschaftsrecht Anwendung findet. Genussscheine begründen keinen Anspruch auf gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder Beteiligung am Liquidationserlös. Abzugrenzen sind sie von Aktien, da keine Mitgliedschaftsrechte oder Beteiligung am Grundkapital entstehen. In der Praxis dienen Genussscheine der Kapitalbeschaffung unter Wahrung unternehmerischer Entscheidungsautonomie.