Genossenschaft
In Kürze
Genossenschaft ist eine Rechtsform zur gemeinschaftlichen Förderung von Mitgliedern. Sie organisiert wirtschaftliche oder ideelle Zwecke mit offener Mitgliederstruktur.
Definition
Genossenschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff zur Förderung von Mitgliedern durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie bezeichnet eine körperschaftlich organisierte Rechtsform mit wechselndem Mitgliederbestand und eigener Rechtspersönlichkeit. Der Zweck richtet sich auf wirtschaftliche oder ideelle Förderung der Mitglieder und nicht primär auf Gewinnerzielung. Voraussetzung ist eine satzungsmäßige Zweckbindung sowie die Eintragung als eingetragene Genossenschaft im Register. Rechtsgrundlage bildet das Genossenschaftsgesetz, insbesondere § 1 Genossenschaftsgesetz GenG und § 17 GenG. Die Genossenschaft ist juristische Person des Privatrechts und Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl dieser Rechtsform für bestimmte Tätigkeiten besteht nicht. Abzugrenzen ist sie von Kapitalgesellschaften, da Kapitalbindung und Gewinnverteilung nicht strukturprägend sind. In der Praxis ermöglicht die Genossenschaft eine dauerhafte Organisation gemeinsamer wirtschaftlicher oder sozialer Interessen.