Gesamtkostenverfahren
In Kürze
Das Gesamtkostenverfahren ist eine Darstellungsform der Erfolgsrechnung. Es stellt sämtliche periodischen Aufwendungen den gesamten Erträgen eines Geschäftsjahres gegenüber.
Definition
Das Gesamtkostenverfahren ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Es bezeichnet eine Methode der Gewinn- und Verlustrechnung mit periodenbezogener Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen. Beim Gesamtkostenverfahren werden alle im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen den gesamten Periodenerträgen gegenübergestellt. Zusätzlich werden Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen einbezogen. Voraussetzung für das Gesamtkostenverfahren ist die vollständige periodische Erfassung aller Kostenarten unabhängig vom tatsächlichen Absatz. Maßgeblich ist die Abbildung der Gesamtleistung eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode. Die rechtliche Ausgestaltung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch, Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere § 275 Absatz 2 HGB. Das Gesamtkostenverfahren begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Ergebnisdarstellung außerhalb gesetzlicher Vorgaben. Es ist vom Umsatzkostenverfahren abzugrenzen, bei dem ausschließlich absatzbezogene Aufwendungen berücksichtigt werden. In der Praxis dient die Methode der strukturierten Darstellung der Gesamtleistung und des Betriebsergebnisses.