Gewährleistung
In Kürze
Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Haftung für Sach- und Rechtsmängel bei Leistungen. Sie sichert die vertragsgemäße Erfüllung geschuldeter Leistungen ab.
Definition
Gewährleistung ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners für Sach- und Rechtsmängel einer geschuldeten Leistung. Gewährleistung liegt vor, wenn die erbrachte Leistung bei Gefahrübergang nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht. Voraussetzung ist das Bestehen eines gesetzlich geregelten Schuldverhältnisses mit mangelbezogenen Rechtsfolgen. Die Gewährleistung ist insbesondere in den §§ 434 folgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie §§ 633 folgende BGB normiert. Die Gewährleistung begründet keinen eigenständigen Anspruch außerhalb der jeweiligen vertragstypischen Mängelrechte. Abzugrenzen ist die Gewährleistung von einer freiwillig eingeräumten Garantie mit eigenständigem Leistungsversprechen. Die Gewährleistung ist praxisrelevant für die rechtliche Beurteilung von Mängelrechten in Kauf- und Werkverträgen.