Gewerbeabmeldung
In Kürze
Gewerbeabmeldung bezeichnet die formelle Anzeige der Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit. Sie dient der Aktualisierung behördlicher Register.
Definition
Gewerbeabmeldung ist ein gewerberechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige der endgültigen Aufgabe oder Verlegung eines bestehenden Gewerbebetriebs. Gewerbeabmeldung liegt vor, wenn die gewerbliche Tätigkeit am bisherigen Betriebssitz dauerhaft nicht mehr ausgeübt wird. Voraussetzung ist die vorherige Anmeldung eines Gewerbes und eine anzeigepflichtige Änderung der betrieblichen Verhältnisse. Die Gewerbeabmeldung ist in § 14 Gewerbeordnung (Gewerbeordnung, GewO) geregelt und gegenüber der zuständigen Gemeinde zu erklären. Eine Gewerbeabmeldung begründet keinen Auflösungsakt der zugrunde liegenden Gesellschaft oder Rechtsform. Abzugrenzen ist die Gewerbeabmeldung von einer bloßen Gewerbeummeldung bei unveränderter Fortführung des Betriebs. Die Gewerbeabmeldung ist praxisrelevant für die Beendigung behördlicher Zuständigkeiten und steuerlicher Erfassungen.