Gewerbeanmeldung
In Kürze
Die Gewerbeanmeldung ist die gesetzlich vorgesehene Anzeige der Aufnahme oder Änderung einer gewerblichen Tätigkeit. Sie begründet die formale Erfassung des Gewerbebetriebs durch die zuständige Behörde.
Definition
Gewerbeanmeldung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die formale Anzeige einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit gegenüber der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde. Die Gewerbeanmeldung erfasst Beginn, Änderung oder Beendigung eines Gewerbebetriebs in organisatorischer und sachlicher Hinsicht. Sie liegt vor, wenn eine selbstständige, erlaubte, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht festgelegt ist. Die Anzeige betrifft natürliche Personen sowie juristische Personen und Personengesellschaften mit gewerblicher Betätigung. Rechtsgrundlage ist § 14 Gewerbeordnung (GewO) als zentrale Norm der Anzeigepflicht. Die Gewerbeanmeldung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Erteilung weiterer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. Abzugrenzen ist sie von der steuerlichen Erfassung durch das Finanzamt, die auf anderen gesetzlichen Grundlagen beruht. In der Praxis dient die Gewerbeanmeldung der ordnungsrechtlichen Zuordnung und behördlichen Information über gewerbliche Tätigkeiten.