Gewerbeordnung
In Kürze
Die Gewerbeordnung ist das zentrale Regelwerk für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Deutschland. Sie bestimmt Anzeigepflichten, Erlaubnisvorbehalte und ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen.
Definition
Gewerbeordnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein bundesrechtliches Gesetz zur Ordnung, Begrenzung und Ausgestaltung der gewerblichen Betätigung. Die Gewerbeordnung regelt die Voraussetzungen der Gewerbefreiheit sowie deren gesetzliche Beschränkungen durch Anzeige- und Erlaubnispflichten. Sie erfasst stehende Gewerbe, Reisegewerbe und besondere Formen gewerblicher Arbeitnehmer. Tatbestandlich setzt ihre Anwendung eine selbstständige, erlaubte und auf Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit voraus. Ausgenommen sind insbesondere freie Berufe, Urproduktion und reine Vermögensverwaltung. Die Gewerbeordnung enthält arbeitsrechtlich relevante Vorschriften zum Direktionsrecht, zur Entgeltabrechnung und zur Zeugniserteilung. Zentrale Rechtsgrundlagen sind die Gewerbeordnung (GewO) sowie einzelne Spezialvorschriften der GewO. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit begründet sie nicht. Abzugrenzen ist sie vom Arbeitsvertragsrecht, das individualvertragliche Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. In der Praxis dient die Gewerbeordnung als ordnungsrechtlicher Rahmen für staatliche Kontrolle gewerblicher Tätigkeiten.