Grundfreibetrag
In Kürze
Der Grundfreibetrag bezeichnet den steuerfreien Teil des zu versteuernden Einkommens. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht der Einkommensteuer unterliegt.
Definition
Grundfreibetrag ist ein steuerrechtlicher Begriff. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Teil des zu versteuernden Einkommens, der von der Einkommensteuer freigestellt ist. Er dient der Sicherung des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums natürlicher Personen. Ein Grundfreibetrag liegt vor, wenn das Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten steuerfreien Betrags verbleibt. Die Höhe wird jährlich gesetzlich bestimmt und automatisch bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 32a EStG. Der Grundfreibetrag gilt unabhängig von der Einkunftsart für alle einkommensteuerpflichtigen Personen. Er begründet keinen Anspruch auf Auszahlung oder Erstattung über die Steuerfreistellung hinaus. Er ist vom Kinderfreibetrag abzugrenzen, der zusätzlich die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern regelt. In der Praxis beeinflusst der Grundfreibetrag die Steuerbelastung insbesondere bei niedrigen und mittleren Einkommen.