Grundpfandrechte
In Kürze
Grundpfandrechte sichern Geldforderungen durch dingliche Haftung eines Grundstücks. Sie wirken gegenüber jedermann und entstehen ausschließlich durch gesetzlich vorgesehene Formen.
Definition
Grundpfandrechte sind ein dingliches Sicherungsinstrument des Sachenrechts mit unmittelbarem Bezug zu Grundstücken. Sie begründen ein Recht, wegen einer Geldforderung Befriedigung aus einem belasteten Grundstück zu verlangen. Grundpfandrechte liegen vor, wenn ein bestimmtes Grundstück zugunsten eines Gläubigers dinglich belastet ist. Voraussetzung ist die Eintragung des Rechts im Grundbuch in der dafür vorgesehenen Abteilung. Die Rechtsausgestaltung ist auf gesetzlich geregelte Typen beschränkt und nicht dispositiv erweiterbar. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 1113 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit ergänzenden Vorschriften des BGB. Grundpfandrechte wirken absolut und entfalten ihre Rechtsfolgen unabhängig vom Besitz am Grundstück. Eine persönliche Forderung kann, muss aber nicht, mit dem dinglichen Recht verbunden sein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung oder Nutzung besteht nicht. Von schuldrechtlichen Sicherheiten unterscheiden sich Grundpfandrechte durch ihre dingliche Haftung des Grundstücks. In der Praxis dienen sie regelmäßig der Absicherung langfristiger Finanzierungsverhältnisse im Grundstücksverkehr.