Grundschuld
In Kürze
Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an Grundstücken zur Absicherung von Geldforderungen. Sie besteht unabhängig vom Bestand der gesicherten Forderung.
Definition
Grundschuld ist ein sachenrechtliches Instrument zur dinglichen Belastung eines Grundstücks. Die Grundschuld verpflichtet das Grundstück zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an den Berechtigten. Sie liegt vor, wenn ein gesetzlich vorgesehenes Grundpfandrecht durch Einigung und Eintragung begründet ist. Die Grundschuld besteht rechtlich unabhängig von einer gesicherten Forderung und ist nicht akzessorisch ausgestaltet. Ihre Entstehung setzt eine dingliche Einigung und die Eintragung im Grundbuch voraus. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 873 BGB und §§ 1191 ff. BGB. Die Grundschuld begründet keinen persönlichen Zahlungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer. Sie ist von der Hypothek abzugrenzen, die zwingend vom Bestand einer Forderung abhängt. In der Praxis dient die Grundschuld regelmäßig der Sicherung von Immobiliendarlehen im Kreditverkehr.