Grundsicherung
In Kürze
Grundsicherung sichert das soziokulturelle Existenzminimum durch staatliche Leistungen. Sie greift bei unzureichendem Einkommen oder Vermögen zur Deckung notwendiger Bedarfe.
Definition
Grundsicherung ist ein arbeitsrechtliches Begriff zur staatlichen Sicherung des existenzsichernden Lebensunterhalts Bedarfs. Grundsicherung bezeichnet staatliche Geldleistungen zur Deckung notwendiger Bedarfe bei fehlendem ausreichendem Einkommen. Sie liegt vor, wenn Leistungsberechtigte erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig sind und Hilfebedürftigkeit festgelegt ist. Rechtsgrundlagen sind das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, sowie das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII, für die Grundsicherung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung im individuellen Arbeitsverhältnis besteht nicht unmittelbar daraus. Grundsicherung ist von Arbeitslosengeld I abzugrenzen, das als beitragsfinanzierte Versicherungsleistung ausgestaltet ist. Für Arbeitgeber relevant ist sie bei Statusfeststellungen, Meldepflichten und Schnittstellen zur Entgeltabrechnung.