Grundsteuer
In Kürze
Grundsteuer ist eine regelmäßig erhobene Steuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird unabhängig von persönlichen Verhältnissen des Eigentümers durch Gemeinden festgesetzt.
Definition
Grundsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff zur kommunalen Besteuerung des Haltens von inländischem Grundbesitz. Grundsteuer erfasst bebaute und unbebaute Grundstücke einschließlich grundstücksgleicher Rechte unabhängig von persönlichen Belastungen des Eigentümers. Sie liegt vor, wenn Grundbesitz steuerlich festgestellt, ein Steuermessbetrag ermittelt und ein kommunaler Hebesatz festgesetzt ist. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage des Grundsteuergesetzes, GrStG, in Verbindung mit landesrechtlichen Ausgestaltungen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer, bei mehreren Eigentümern besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Eine persönliche Leistungsfähigkeit oder Einkommenssituation beeinflusst die Höhe der Steuer nicht. Grundsteuer begründet keinen Anspruch auf eine konkrete kommunale Gegenleistung oder Nutzungsvorteile. Sie ist von der Grunderwerbsteuer abzugrenzen, die einmalig an einen Eigentumserwerb anknüpft. Für die Praxis ist Grundsteuer relevant bei laufenden Kosten des Immobilienbesitzes und bei mietrechtlicher Umlagefähigkeit.