Gutschrift
In Kürze
Die Gutschrift bezeichnet eine wertmäßige Erhöhung auf der Habenseite eines Kontos. Sie dokumentiert insbesondere Zahlungseingänge oder abrechnungsbezogene Vergütungsfeststellungen.
Definition
Gutschrift ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Zusammenhang mit Zahlungs-, Abrechnungs- und Vergütungsprozessen. Die Gutschrift beschreibt die buchhalterische oder abrechnungstechnische Erfassung eines Zahlungseingangs zugunsten eines Berechtigten. Sie liegt vor, wenn ein Geldbetrag einem Konto oder Abrechnungssaldo wertmäßig gutgeschrieben ist. Im Arbeitsverhältnis betrifft die Gutschrift insbesondere Entgeltabrechnungen oder Abrechnungsverfahren anstelle einer Rechnung. Die arbeitsrechtliche Einordnung ist funktional, sofern Vergütungsbestandteile verbindlich ausgewiesen und zugeordnet sind. Rechtsgrundlage für abrechnungsbezogene Pflichten ist § 108 Gewerbeordnung (GewO). Die Gutschrift begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Zahlung ohne zugrunde liegenden Rechtsgrund. Von einer Rechnung unterscheidet sich die Gutschrift durch die Ausstellung durch den Zahlungspflichtigen. In der Praxis dient die Gutschrift der transparenten Dokumentation von Vergütungen, Erstattungen oder Abrechnungskorrekturen. Die Gutschrift ist für die Nachvollziehbarkeit von Zahlungsflüssen im Arbeitsverhältnis von Bedeutung.