Haushalt
In Kürze
Der Haushalt beschreibt eine wirtschaftliche Einheit mit einheitlicher Entscheidungsfähigkeit. Er umfasst private und öffentliche Ausprägungen innerhalb des Wirtschaftskreislaufs.
Definition
Haushalt ist ein volkswirtschaftlicher Begriff mit funktionaler Einordnung als eigenständige wirtschaftliche Einheit. Der Haushalt bezeichnet eine Gruppe von Personen oder Institutionen mit einheitlicher Willensbildung. Er liegt vor, wenn Einkommen erzielt, verwaltet und zur Bedürfnisbefriedigung oder Aufgabenerfüllung verwendet wird. Der Haushalt handelt ökonomisch selbstständig und trifft konsistente Entscheidungen über Konsum, Sparen oder Mittelverwendung. In der Volkswirtschaftslehre wird der Haushalt als eigenständiger Sektor im Wirtschaftskreislauf erfasst. Unterschieden werden private Haushalte mit Konsumfunktion und öffentliche Haushalte mit Finanzierungsfunktion staatlicher Aufgaben. Rechtsgrundlagen sind für den Begriff selbst nicht normativ festgelegt. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch oder eine rechtliche Verpflichtung. Der Haushalt ist von Unternehmen durch fehlende Gewinnerzielungsabsicht und andere Zielsetzungen abzugrenzen. In der Praxis dient der Haushalt als analytische Einheit für ökonomische und finanzwissenschaftliche Betrachtungen.