Haushaltsnahe Dienstleistungen
In Kürze
Haushaltsnahe Dienstleistungen erfassen bestimmte Tätigkeiten im privaten Haushalt mit steuerlicher Begünstigung. Sie betreffen entgeltliche Arbeiten, die räumlich dem Haushalt zugeordnet sind.
Definition
Haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein steuerrechtlicher Begriff mit funktionaler Verankerung im Einkommensteuerrecht. Haushaltsnahe Dienstleistungen bezeichnen entgeltliche Tätigkeiten, die im privaten Haushalt oder zugehörigen Grundstück ausgeführt werden. Der Tatbestand liegt vor, wenn die Leistung haushaltsbezogen, tatsächlich erbracht und unbar abgerechnet ist. Erfasst sind Pflege-, Betreuungs- und Handwerkerleistungen, soweit sie dem laufenden Haushalt dienen. Die Leistungserbringung muss räumlich dem Haushalt zugeordnet und dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich zuzurechnen sein. Begünstigt sind ausschließlich Arbeitskosten, nicht jedoch Material- oder Warenanteile der Rechnung. Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz (EStG), der eine unmittelbare Steuerermäßigung vorsieht. Haushaltsnahe Dienstleistungen begründen keinen Werbungskostenabzug oder Betriebsausgabenabzug außerhalb des § 35a EStG. Sie sind vom haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis durch das Fehlen eines Arbeitsvertrags abzugrenzen. Die steuerliche Berücksichtigung ist betragsmäßig begrenzt und an formelle Nachweise geknüpft. In der Praxis strukturieren Haushaltsnahe Dienstleistungen die steuerliche Behandlung privater Unterstützungsleistungen im Haushalt systematisch.