Hausrecht
In Kürze
Das Hausrecht regelt die Befugnis zur Kontrolle von Zutritt und Aufenthalt in abgegrenzten Bereichen. Es ermöglicht die Durchsetzung von Nutzungs- und Ordnungsentscheidungen.
Definition
Hausrecht ist ein zivilrechtlicher Begriff mit strafrechtlicher Schutzwirkung im Bereich abgegrenzter Räume. Das Hausrecht bezeichnet die rechtliche Befugnis, über Zugang, Aufenthalt und Nutzung eines geschützten Bereichs zu entscheiden. Es liegt vor, wenn einer Person die tatsächliche und rechtliche Herrschaft über Räume oder Grundstücke zugeordnet ist. Das Hausrecht umfasst die Befugnis, Zutritt zu gestatten, zu verweigern oder Personen zum Verlassen aufzufordern. Die Ausübung setzt keinen Eigentumstitel voraus, sondern knüpft an Besitz oder Nutzungsüberlassung an. Das Hausrecht wirkt gegenüber jedermann und begrenzt die Nutzungsmöglichkeit durch Dritte. Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Absicherung ist § 123 Strafgesetzbuch (StGB). Das Hausrecht begründet keinen Anspruch auf Zutritt oder dauerhaften Aufenthalt für Außenstehende. Es ist vom bloßen Weisungsrecht durch seinen räumlich begrenzten Schutzbereich abzugrenzen. In der Praxis bildet das Hausrecht die Grundlage für Zutrittskontrollen, Hausverbote und ordnende Maßnahmen.