Haustarifvertrag
In Kürze
Der Haustarifvertrag ist ein unternehmensbezogener Tarifvertrag außerhalb von Arbeitgeberverbänden. Er regelt Arbeitsbedingungen ausschließlich für ein einzelnes Unternehmen.
Definition
Haustarifvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument des kollektiven Tarifrechts mit begrenztem betrieblichen Geltungsbereich. Der Haustarifvertrag bezeichnet einen Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen ist. Er liegt vor, wenn der Arbeitgeber nicht Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbands ist. Die tariflichen Regelungen gelten normativ nur für tarifgebundene Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens. Eine tarifliche Bindung setzt die Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers und die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers voraus. Für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer kann der Haustarifvertrag individualvertraglich in Bezug genommen werden. Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG), insbesondere § 3 TVG und § 4 TVG. Der Haustarifvertrag begründet keine automatische Geltung für alle Beschäftigten eines Betriebs. Er ist vom Flächentarifvertrag durch seinen ausschließlich unternehmensbezogenen Anwendungsbereich abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht der Haustarifvertrag eine an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens angepasste Tarifgestaltung.