Hebesatz
In Kürze
Der Hebesatz bestimmt die Höhe kommunaler Steuern durch Anwendung auf einen festgestellten Steuermessbetrag. Er wird jährlich von Gemeinden einheitlich festgelegt.
Definition
Hebesatz ist ein arbeitsrechtliches Begriff zur rechnerischen Festsetzung kommunaler Steuerlasten auf Basis gesetzlich ermittelter Messbeträge. Der Begriff bezeichnet einen prozentualen Vervielfältigungsfaktor, den Gemeinden zur Bestimmung der endgültigen Steuerhöhe anwenden. Voraussetzung ist, dass ein Steuermessbetrag für Gewerbe- oder Grundsteuer verbindlich festgestellt ist. Der Hebesatz wird von der zuständigen Gemeinde für ein Rechnungsjahr einheitlich beschlossen. Er gilt gleichermaßen für alle steuerpflichtigen Betriebe oder Grundstücke im Gemeindegebiet. Rechtsgrundlage ist § 16 Absatz 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG) für die Gewerbesteuer. Eine individuelle Vereinbarung über den Hebesatz zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde ist ausgeschlossen. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte steuerliche Belastung oder Begünstigung. Abzugrenzen ist der Hebesatz von der Steuermesszahl, die bundesrechtlich festgelegt wird. In der Praxis steuert die Gemeinde über den Hebesatz die Höhe ihrer eigenen Steuererträge.