Headhunting
In Kürze
Ein Headhunting dient der gezielten Suche qualifizierter Fach- oder Führungskräfte durch direkte Ansprache. Es erfolgt im Auftrag von Unternehmen unabhängig von klassischen Stellenanzeigen.
Definition
Headhunting ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur gezielten externen Personalgewinnung durch direkte Ansprache qualifizierter Arbeitnehmer. Der Begriff bezeichnet die systematische Suche, Auswahl und Kontaktaufnahme geeigneter Fach- oder Führungskräfte für konkrete Positionen. Voraussetzung ist, dass ein unternehmensseitiger Auftrag und ein verbindliches Anforderungsprofil festgelegt sind. Headhunting erfolgt typischerweise durch beauftragte Personalvermittler, die potenzielle Kandidaten auch aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ansprechen. Die Tätigkeit umfasst Identifikation, Erstkontakt und Vermittlung, ohne dass eine öffentliche Stellenausschreibung erforderlich ist. Die Ansprache erfolgt individuell und vertraulich, regelmäßig außerhalb formalisierter Bewerbungsverfahren des Unternehmens. Headhunting begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Einstellung oder Vertragsabschluss beim Zielunternehmen. Abzugrenzen ist Headhunting von passiver Personalgewinnung, die ausschließlich auf Bewerbungen nach Anzeigen reagiert. In der Praxis wird das Instrument zur diskreten Besetzung spezialisierter oder leitender Funktionen eingesetzt.