Headhunter
In Kürze
Ein Headhunter sucht im Auftrag von Unternehmen qualifizierte Fach- oder Führungskräfte durch gezielte Direktansprache. Die Tätigkeit ist auf konkrete Positionen ausgerichtet und erfolgt unabhängig von offenen Stellenanzeigen.
Definition
Headhunter ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur externen Personalgewinnung durch gezielte Direktansprache qualifizierter Fach- oder Führungskräfte. Der Begriff bezeichnet die beauftragte Suche, Ansprache und Vermittlung geeigneter Kandidaten für konkrete Positionen eines Unternehmens. Voraussetzung ist, dass ein Auftrag eines Unternehmens sowie ein festgelegtes Anforderungsprofil bestehen. Der Headhunter handelt selbstständig oder angestellt und nutzt Direktkontakte zu bereits beschäftigten, nicht aktiv suchenden Personen. Das Tätigwerden des Headhunter beruht auf privatrechtlichem Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Unternehmen und Vermittler. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Headhunter besteht für Unternehmen im Arbeitsmarkt nicht. Abzugrenzen ist die Tätigkeit von öffentlich ausgeschriebener Stellenbesetzung ohne individuelle Direktansprache externer. In der Praxis dient das Instrument der diskreten Besetzung sensibler oder schwer rekrutierbarer Positionen.