Hilfsstoffe
In Kürze
Hilfsstoffe sind Nebenbestandteile von Erzeugnissen mit geringer mengen- und wertmäßiger Bedeutung. Sie gehen in das Produkt ein, ohne dessen Hauptsubstanz zu bilden.
Definition
Hilfsstoffe ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Materialien, die bei der Herstellung von Produkten eingesetzt und Bestandteil des Enderzeugnisses werden. Die Kernaussage liegt in ihrer untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung im Verhältnis zum fertigen Produkt. Hilfsstoffe liegen vor, wenn die eingesetzten Materialien mengenmäßig und wertmäßig je Einheit von untergeordneter Relevanz sind. Voraussetzung ist, dass sie verbraucht werden und nicht lediglich den Produktionsprozess unterstützen. Ihre Einordnung erfolgt unabhängig vom konkreten Verwendungszweck des hergestellten Produkts. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch in § 266 Absatz 2 Buchstabe B Nummer 1 HGB. Hilfsstoffe werden bilanziell dem Umlaufvermögen zugeordnet und gesondert bewertet. Der Begriff begründet keine eigenständigen arbeitsrechtlichen Ansprüche oder Pflichten. Abzugrenzen sind Hilfsstoffe von Betriebsstoffen, die nicht Bestandteil des Endprodukts werden. In der betrieblichen Praxis sind Hilfsstoffe für Kostenrechnung, Lagerhaltung und Bewertung von Vorräten relevant.