Hinzuverdienstgrenze
In Kürze
Die Hinzuverdienstgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe Einkommen neben einer Rente anrechnungsfrei bleibt. Sie steuert die rentenrechtlichen Folgen zusätzlicher Erwerbseinkünfte während des Rentenbezugs.
Definition
Die Hinzuverdienstgrenze ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die festgelegte Einkommensobergrenze, bis zu der Erwerbseinkommen neben bestimmten Rentenarten ohne Rentenminderung berücksichtigt wird. Die Hinzuverdienstgrenze knüpft an den Bezug einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an. Sie liegt vor, wenn rentenrechtlich relevante Einkünfte oberhalb einer gesetzlich bestimmten Schwelle erzielt werden. Maßgeblich ist die Summe der im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch, SGB VI. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten vollständig. Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten jährlich festgelegte Höchstbeträge mit teilweiser Anrechnung überschreitender Einkommen. Die Hinzuverdienstgrenze begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Rentenleistungen oder Beschäftigung. Sie ist vom individuellen Hinzuverdienstdeckel abzugrenzen, der eine personenbezogene Obergrenze der Einkommensanrechnung beschreibt. In der Praxis beeinflusst die Hinzuverdienstgrenze die zulässige Kombination von Rentenbezug und Erwerbstätigkeit.