Hochkonjunktur
In Kürze
Die Hochkonjunktur bezeichnet eine Phase sehr hoher wirtschaftlicher Aktivität innerhalb des Konjunkturzyklus. Sie ist geprägt durch starke Nachfrage, hohe Auslastung und steigende Preise.
Definition
Hochkonjunktur ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Phase des Konjunkturzyklus mit anhaltend hoher gesamtwirtschaftlicher Leistung und Nachfrage. Kennzeichnend sind weitgehende Vollbeschäftigung, stark ausgelastete Produktionskapazitäten und zunehmende Preissteigerungen. Die Hochkonjunktur liegt vor, wenn wirtschaftliche Aktivitäten ihr zyklisches Hoch erreichen und Wachstumsgrenzen sichtbar werden. Typisch ist eine erhöhte Nachfrage nach Arbeitskräften, Kapital und Vorleistungen bei steigenden Kosten. Rechtliche Grundlagen im engeren Sinne bestehen nicht, da die Hochkonjunktur keinen normativen Tatbestand bildet. Die Hochkonjunktur begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Beschäftigung, Entgelt oder arbeitsrechtliche Sonderregelungen. Sie ist von einem allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung abzugrenzen, der geringere Auslastung und niedrigere Preissteigerungen aufweist. In der Praxis beeinflusst die Hochkonjunktur Rahmenbedingungen von Arbeitsmarkt, Tarifverhandlungen und betrieblichen Entscheidungen.