Holdinggesellschaft
In Kürze
Die Holdinggesellschaft bezeichnet eine rechtlich selbständige Dachgesellschaft innerhalb eines Konzerns. Sie übt Kontrolle über Tochtergesellschaften aus, ohne selbst operativ tätig zu sein.
Definition
Die Holdinggesellschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine rechtlich selbständige Muttergesellschaft, die Beteiligungen an abhängigen Unternehmen hält und diese beherrscht. Die Holdinggesellschaft liegt vor, wenn Stimmrechte oder gleichwertige Einflussmöglichkeiten eine einheitliche Leitung ermöglichen. Kennzeichnend ist die strukturelle Trennung zwischen rechtlicher Selbständigkeit der Tochtergesellschaften und wirtschaftlicher Konzernsteuerung. Die Holdinggesellschaft übernimmt regelmäßig keine Produktions- oder Vertriebstätigkeiten, sondern erfüllt Finanzierungs-, Verwaltungs- oder Leitungsfunktionen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Holdinggesellschaft besteht nicht, sie wird konzernrechtlich eingeordnet. Die Holdinggesellschaft begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf konzernweite Gleichbehandlung. Sie ist von einer operativ tätigen Muttergesellschaft abzugrenzen, die selbst unmittelbar am Markt Leistungen erbringt. In der Praxis beeinflusst die Holdinggesellschaft Zuständigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und konzernbezogene Personalstrukturen.