Home-Office
In Kürze
Home-Office beschreibt die Arbeitsleistung von Beschäftigten außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte. Der Begriff betrifft Ort und Organisation der Arbeit innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.
Definition
Home-Office ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für die Erbringung vertraglich geschuldeter Arbeitsleistung außerhalb betrieblicher Arbeitsstätten. Er beschreibt eine Arbeitsform, bei der Tätigkeiten ganz oder teilweise in der privaten Wohnung ausgeführt werden. Home-Office liegt vor, wenn der Arbeitsort dauerhaft oder regelmäßig außerhalb des Betriebs festgelegt ist. Voraussetzung ist eine arbeitsvertragliche, tarifliche oder kollektivrechtliche Festlegung des Arbeitsortes. Die organisatorische Einbindung in den Betrieb bleibt trotz räumlicher Verlagerung der Arbeit bestehen. Maßgeblich ist das arbeitgeberseitige Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung, GewO. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht nicht. Home-Office ist vom Telearbeitsplatz abzugrenzen, der eine fest eingerichtete Arbeitsstätte voraussetzt. Die Arbeitsschutzverantwortung richtet sich nach der konkret vereinbarten Ausgestaltung des Arbeitsortes. In der Praxis beeinflusst Home-Office Fragen der Arbeitszeit, Mitbestimmung und Kostentragung im Arbeitsverhältnis.