Honorar
In Kürze
Ein Honorar ist die Vergütung für selbstständig erbrachte fachliche Leistungen. Es wird außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und individuell oder normgebunden bestimmt.
Definition
Honorar ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der Vergütung selbstständig erbrachter beruflicher Leistungen. Er bezeichnet ein Entgelt, das nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern auf selbstständiger Basis gezahlt wird. Honorar betrifft insbesondere Tätigkeiten freier Berufe, bei denen keine persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber besteht. Es liegt vor, wenn die Leistung auf Grundlage eines Dienstvertrags oder Werkvertrags erbracht wird. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus vertraglicher Festlegung oder aus der üblichen Vergütung. Ist keine Vergütung bestimmt, gilt § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Honorar setzt voraus, dass weder Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation noch Weisungsgebundenheit vorliegt. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütungsform oder Mindesthöhe. Vom Arbeitsentgelt unterscheidet sich Honorar durch das Fehlen eines Arbeitsverhältnisses und sozialversicherungsrechtlicher Bindungen. In der Praxis ist das Honorar ein zentrales Abgrenzungskriterium zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung.