Humankapital
In Kürze
Humankapital bezeichnet das wirtschaftlich nutzbare Leistungsvermögen von Beschäftigten. Gemeint sind Kenntnisse, Fähigkeiten und Motivation als arbeitsbezogene Ressourcen.
Definition
Humankapital ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung arbeitsbezogener Leistungspotenziale in betrieblichen Zusammenhängen. Der Begriff bezeichnet die Summe wirtschaftlich nutzbarer Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Motivation von Beschäftigten. Humankapital erfasst diese Merkmale unabhängig von ihrer rechtlichen Qualifikation oder quantitativen personellen Zusammensetzung. Es liegt vor, wenn Arbeitsvermögen objektiv vorhanden und einem Arbeitgeber zur Nutzung überlassen ist. Humankapital entsteht durch Ausbildung, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse dauerhaft. Eine unmittelbare gesetzliche Definition ist nicht normiert und ergibt sich aus arbeitsrechtlicher Systematik. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Investitionen oder personalpolitische Maßnahmen. Humankapital ist von Human Resources als organisatorischer Managementfunktion des Personalwesens abzugrenzen klar. In der Praxis dient der Begriff der strukturierten Bewertung personalbezogener Leistungspotenziale in Unternehmen. Die Betrachtung erfolgt funktional und bezieht sich auf gegenwärtige und zukünftig nutzbare Arbeitsleistungen. Eine bilanzielle Aktivierung als Vermögensgegenstand ist arbeitsrechtlich regelmäßig ausgeschlossen und nicht vorgesehen. Der Begriff wird sowohl im betrieblichen als auch im gesamtwirtschaftlichen Kontext verwendet.