Hundesteuer
In Kürze
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe für das Halten von Hunden. Sie dient ordnungspolitischen Zwecken und der Einnahmeerzielung.
Definition
Hundesteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine von Gemeinden erhobene örtliche Aufwandsteuer für das Halten von Hunden. Hundesteuer knüpft allein an das Innehaben eines Hundes im Gemeindegebiet an. Sie ist unabhängig von Nutzung, Gefährlichkeit oder wirtschaftlichem Ertrag des Tieres ausgestaltet. Hundesteuer liegt vor, wenn eine kommunale Satzung eine wiederkehrende Geldleistungspflicht festlegt. Die Steuerpflicht entsteht regelmäßig mit Beginn der Hundehaltung und endet mit deren Aufgabe. Rechtsgrundlage ist Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz, GG, in Verbindung mit kommunalem Satzungsrecht. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde. Eine Zweckbindung der Einnahmen an tierbezogene Leistungen ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Hundesteuer ist von Gebühren für konkrete Verwaltungsleistungen abzugrenzen. In der Praxis dient Hundesteuer der kommunalen Lenkung des Hundebestands und der allgemeinen Haushaltsfinanzierung.