Innere Kündigung
In Kürze
Innere Kündigung beschreibt einen mentalen Rückzug bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis und formaler Pflichterfüllung. Der Zustand äußert sich in dauerhaft reduzierter Motivation und begrenztem Arbeitseinsatz.
Definition
Die Innere Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit rein beschreibender Funktion im bestehenden Arbeitsverhältnis. Er bezeichnet einen dauerhaften mentalen Rückzug eines Arbeitnehmers bei fortbestehendem Arbeitsvertrag und formal erfüllten Mindestpflichten. Eine Innere Kündigung liegt vor, wenn die Arbeitsleistung dauerhaft auf das arbeitsvertragliche Mindestmaß reduziert ist. Begleitend bestehen regelmäßig Motivationsverlust, fehlende Eigeninitiative und emotionale Distanz gegenüber Aufgaben, Kollegen und betrieblichen Zielen. Der Zustand entwickelt sich prozesshaft und zeigt sich in bewusst begrenztem Engagement trotz fortbestehender Beschäftigung. Ursächlich sind regelmäßig betriebliche oder personale Faktoren, ohne dass deren Bewertung rechtlich erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 611a zur Pflicht der Arbeitsleistung. Eine anhaltende Leistungszurückhaltung kann arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen darstellen und arbeitsrechtliche Reaktionen auslösen gegebenenfalls. Die Innere Kündigung begründet keinen eigenständigen Anspruch des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Von der Innere Kündigung zu unterscheiden ist die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Der Begriff ist praxisrelevant für Leistungsbeurteilungen, arbeitsrechtliche Konflikte und personalwirtschaftliche Maßnahmen im Betrieb.