Innergemeinschaftliche Lieferung
In Kürze
Innergemeinschaftliche Lieferung bezeichnet eine umsatzsteuerfreie Warenlieferung zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich im Bestimmungsland durch den Erwerber.
Definition
Die Innergemeinschaftliche Lieferung ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff zur Besteuerung grenzüberschreitender Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union. Sie beschreibt die Lieferung eines Gegenstands von einem Unternehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Eine Innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn der Gegenstand tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Erforderlich ist, dass der Abnehmer Unternehmer oder eine juristische Person mit Erwerbsbesteuerung ist. Zusätzlich muss der Abnehmer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates verwenden. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass Beförderung oder Versendung buchmäßig und belegmäßig nachgewiesen sind. Rechtsgrundlagen sind das Umsatzsteuergesetz in §§ 4 Nummer 1b und 6a UStG. Die Innergemeinschaftliche Lieferung ist beim Lieferanten steuerfrei, während der Erwerber Erwerbsumsatzsteuer schuldet. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Innergemeinschaftliche Lieferung besteht nicht. Von der Innergemeinschaftliche Lieferung abzugrenzen sind sonstige Leistungen, die gesonderten umsatzsteuerlichen Regeln unterliegen. Der Begriff ist praxisrelevant für Rechnungsstellung, Steuererklärung und zusammenfassende Meldungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr.