Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
In Kürze
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft beschreibt eine umsatzsteuerliche Vereinfachungsregel für bestimmte Reihengeschäfte innerhalb der Europäischen Union. Die Steuerschuld wird auf den letzten Abnehmer übertragen.
Definition
Das Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist ein umsatzsteuerrechtliches Instrument zur Vereinfachung innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte. Es betrifft Lieferungen eines Gegenstands zwischen drei Unternehmern in drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Ein Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn der Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer gelangt. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Unternehmer umsatzsteuerlich in unterschiedlichen Mitgliedstaaten erfasst sind. Der mittlere Unternehmer darf im Bestimmungsland weder ansässig sein noch dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden. Die Beförderung oder Versendung erfolgt durch den ersten Lieferer oder den mittleren Unternehmer. Der letzte Abnehmer muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungslandes verwenden und dort steuerlich erfasst sein. Rechtsgrundlage ist § 25b Umsatzsteuergesetz (UStG) als spezielle Vereinfachungsvorschrift. Die Steuerschuld für die Lieferung geht auf den letzten Abnehmer über und gilt dort als versteuert. Das Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft begründet keine allgemeine Steuerbefreiung außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen. Vom Innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft abzugrenzen sind Reihengeschäfte mit mehr als drei Unternehmern oder abweichender Warenbewegung. Der Begriff ist praxisrelevant zur Vermeidung zusätzlicher umsatzsteuerlicher Registrierungspflichten innerhalb der Europäischen Union.