Innovation
In Kürze
Innovation bezeichnet eine wirtschaftlich nutzbare Neuerung in Produkten, Prozessen oder Organisationen. Der Begriff beschreibt einen zielgerichteten Umsetzungszusammenhang, nicht bloß eine Idee.
Definition
Innovation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Innovation bezeichnet die planmäßige Einführung und Nutzung neuartiger oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Organisationsstrukturen im Unternehmen. Innovation liegt vor, wenn eine Neuerung objektiv festgelegt, praktisch umgesetzt und in betriebliche Abläufe integriert ist. Innovation setzt voraus, dass die Neuerung einen erkennbaren Nutzen für betriebliche Zwecke entfaltet. Der Vorgang umfasst regelmäßig Analyse, Entwicklung, Umsetzung und dauerhafte Anwendung innerhalb unternehmerischer Strukturen. Als Innovation gelten sowohl erstmalige Entwicklungen als auch unternehmensbezogene Neuheiten ohne Marktneuheit. Rechtsgrundlagen ergeben sich mittelbar aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung oder Durchführung besteht nicht. Der Begriff ist abzugrenzen von der bloßen Erfindung ohne betriebliche Nutzung. Innovation ist in der Praxis relevant für arbeitsorganisatorische Änderungen, Qualifikationsanforderungen und betriebliche Mitbestimmungsfragen.